Haus- & Badeordnung

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Spreewelten Sauna- & Badeparadies – nachfolgend Bad genannt. Dazu zählen, das Badeparadies, alle Außenanlagen sowie die Saunawelt.

Wir möchten Sie hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Sinne der Sicherheit unserer Gäste eine Videoüberwachung stattfindet. Sie dient der Diebstahl- und Unfallprävention, um Vandalismus vorzubeugen und um unseren Gästen Sicherheit zu gewährleisten.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung des Bades ist für alle Badegäste verbindlich.

Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Bades ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.

Bei dem nachweislichen Versuch, den Zutritt zum Bad in der Absicht zu erschleichen, das Eintrittsgeld nicht zu entrichten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 28,00 erhoben.

Dem Badegast bleibt jedoch der Nachweis unbenommen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 3 Badegäste

Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.

Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.

Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.

Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

Kinder unter 7 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erziehungsberechtigter unter deren Verantwortung benutzen.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Die Badewelt und die Saunawelt sind 15 Minuten vor Betriebsende zu verlassen.

Gäste haben das Spreeweltenbad spätestens zur angegebenen Schließzeit zu verlassen. Bei späteren Verlassen ist eine „Nachzahlung nach Schließzeit“ in Höhe von 2,00 € pro Person zu zahlen.

Ausschankschluss ist 30 Minuten vor Betriebsende.

Für besondere Badeangebote (z. B. Babyschwimmen, Damensauna, usw.) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.

Reklamationen der Gastronomierechnungen  sind nur bei Erhalt des Kassenbons direkt an der Gastronomie- Kasse im Bade- oder Saunabereich möglich. Eine spätere Reklamation an der Ausgangskasse ist nicht möglich.

Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.

Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 5 Verhaltensregeln

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

In den einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen. Grundsätzlich ist außerhalb des texilfreien Bereiches allgemein übliche Badekleidung erforderlich.

Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen nicht befahren werden.

Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) ohne Kopfhörer bzw. ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals zu benutzen.

Fotografieren und/oder Filmen ist im textilfreien Bereich nicht gestattet. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.

Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen im Bad ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung der in den Außenanlagen zur Verfügung stehenden Sport- und Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Mit den Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Eventuell entstandene Schäden sind dem Aufsichtspersonal umgehend zu melden.

Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Körperreinigungs- und Körperpflegemitteln außerhalb der Sanitäranlagen ist nicht gestattet.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und mitgebrachten alkoholischen Getränken ist im Gebäudeinnenbereich nicht erlaubt.

Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

Liegen dürfen in besonders gekennzeichneten Räumen und Bereichen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.

Einrichtungsgegenstände dürfen nur vom Personal verrückt oder geräumt werden.

Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.

Garderobenschränke stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher.

Das Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür zugelassenen Räumen gestattet. In den Außenanlagen des Bades und der Sauna ist das Rauchen nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Dies gilt auch für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten).

II BESTIMMUNGEN FÜR DIE PINGUINANLAGE

  1. Das Verlasse der Wege und das Überklettern der Zäune ist zu unterlassen.
  2. Im Interesse der Tiergesundheit ist das Füttern der Pinguine verboten! Die Zeiten für die Fütterungen durch den Tierpfleger sind den Aushängen zu entnehmen.
  3. Die Pinguinanlage ist sauber zu halten! Es dürfen keine Gegenstände und Abfälle in die Anlage geworfen werden.
  4. Jegliches Berühren der Pinguine ist verboten.

III BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

Die Saunaanlage des Bades dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.

Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

Im gesamten Saunabereich ist Ruhe zu waren.

Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültiger Zugangsberechtigung gestattet, oder wird durch das Kontrollsystem entsprechend aufgebucht.

Das Mitnehmen von Taschen und Koffern ist nicht gestattet.  Beutel oder Taschen (erhältlich an der Kasse), die in unsere Regale passen, dürfen mit in den Saunabereich genommen werden. Diese sind zwingend in die Regale der Ruhebereiche abzulegen. Alle an den Liegen stehenden Beutel oder Taschen werden durch unser Personal in die Regale gelegt. Für Wertsachen in abgegebenen Koffern oder Taschen wird keine Haftung übernommen. Diese sind in den Umkleideschränken oder im Auto zu verstauen.

§ 7 Saunagäste

Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Kinder unter 7 Jahren ist der Zutritt untersagt.

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage

Jeder Saunabesucher ist vor der Nutzung der Saunakabinen und Tauchbecken zur gründlichen Körperreinigung verpflichtet.

Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. Nicht gestattet sind Sitzunterlagen aus Schaumstoff oder Plastik. Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Das Trocknen, sowie aufhängen der Saunatücher an Öfen, Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen ist untersagt.

In Dampfbad sollen aus hygienischen Gründen die Sitzflächen mit vorhandenen Wasserschläuchen gereinigt werden.

Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

Badeschuhe werden wenn nicht anders gekennzeichnet aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.

Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen Schweißschaben, Bürsten und Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.

Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.

In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden, die Türen sind leise zu schließen.

Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden. Das Reservieren von Stühlen, Liegen und Plätzen durch Handtücher ist nicht gestattet.

Einrichtungsgegenstände dürfen nur vom Personal verrückt oder geräumt werden.

Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

Das Mitbringen von Speisen und alkoholischen Getränken in den Saunabereich ist aus hygienischen Gründen untersagt.

Der Gebrauch von Glasflaschen und Glasgegenständen außerhalb des Gastronomischen Bereichs im Saunabereich ist nicht gestattet.

Das Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür zugelassenen Räumen gestattet. In den Außenanlagen des Bades und der Sauna ist das Rauchen nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.

Die Nutzung von Mobiltelefonen, Tablets oder Laptops ist im gesamten Saunabereich untersagt. Ausnahmen gelten in der Saunascheune im speziell eingerichteten WLan-Bereich (Futterkrippe bei Öffnungszeiten).

Die Nutzung von Taucherbrillen ist nicht gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind das mitbringen von Koffern und Rolltaschen in den Saunabereich verboten. Taschen und Beutel sind zwingend in die Regale abzustellen und zu lagern. Die Gästebetreuung hat den Auftrag dies durchzusetzen.

§ 9 Besondere Hinweise

Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten mit ihrem Hausarzt klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.

Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt oder begleitet. Wenn nicht anders angekündigt.

Der Aufenthalt in den Saunakabinen sollte in Abhängigkeit von eigenen Wohlbehagen und nicht von durch die Uhr kontrollierten Zeitspannen erfolgen.

Das Mitbringen und Aufschütten von Spirituosen, stark riechenden Essenzen und ätherischen Ölen ist untersagt, da es zu Entzündungen und Saunabränden kommen kann. Bei Verstößen besteht höchste Gefahr für das eigene Leben und Wohlbefinden, sowie das der anderen Saunabesucher.

IV BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

Schwimm- und Badebecken des Bades dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z. B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

§ 11 Badegäste

Den Beckenbereich dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson benutzen. Die Benutzung des Strömungskanals ist nur geübten Schwimmern oder in Begleitung von Erwachsenen Personen erlaubt.

§ 12 Verhalten im Beckenbereich

Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.

Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.

Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Badebecken sind verboten. Springen ist im gesamten Spreewelten Sauna- und Badebereich verboten.

Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist ausschließlich in badegerechter Bekleidung gestattet. Dazu zählen unter anderem oberhalb des Knies endende Badehosen und Badeanzüge, Bikinis sowie ärmellose Oberteile. Ausnahmen hierzu sind bedingt zulässig durch besondere Badeveranstaltungen. Das Tragen von Unterwäsche unter der badegerechten Bekleidung ist aus hygienischen Gründen untersagt.

Das Turnen an den Einstiegsleitern und Halterungen sowie das Verlassen der Becken auf nicht vorgegebenen Weg sind nicht gestattet.

Die Nutzung von Sportgeräten erfolgt auf eigener Gefahr.

Separate Beschilderungen mit Nutzungshinweisen sind verbindlich zu befolgen.

§ 13 Kurse

Bei stattfindenden Kursangeboten wie z. B. Aquajogging usw. kann das Angebot durch Abspielen von Musik begleitet werden.

Die Teilnahme an Kursangeboten (z. B. Schwimm-, Aquakursen usw.) setzen die Gesundheit des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszenzen nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultationen mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entscheiden. Über die Übungsteilnahme und Intensität des Trainings entscheidet der Teilnehmer allein.

§14 Massageangebote

Die Durchführung von Massageangeboten setzt die Gesundheit des Gastes voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszenzen nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultationen mit ihrem Arzt für eine Massagebuchung entscheiden. Im Zweifelsfall sind unsere Mitarbeiter berechtigt Massageanwendungen abzulehnen oder abzubrechen.

Dies gilt auch bei Schwangerschaften (bis 3. Monat) sowie bei Risikoschwangerschaften.

§ 15 Verhalten im Rutschenbereich

Bei der Benutzung der Rutschen ist zu beachten:

Das Rutschen erfolgt auf eigener Gefahr.

Es ist einzeln und mit Sicherheitsabstand zu rutschen.

Der Rutschenauslauf muss sofort verlassen werden.

Kleinkinder bis 6 Jahre dürfen die Rutschen nicht benutzen.

V HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 16 Haftung bei Schadensfällen

Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

Badegäste haften für verloren gegangene Leihwäsche. Bei Verlust von geliehenen Sachen, wird das Pfand nicht zurückgezahlt.

Bei Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschränken bzw. Wertfachschlüsseln oder Datenträgern des Zahlungssystems wird ein Betrag in Höhe von € 15,00 in Rechnung gestellt, es sei denn, der Verlust ist unverschuldet. Dem Badegast bleibt jedoch der Nachweis unbenommen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten ist.

Die Geschäftsleitung

Stand: 01.08.2024

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